Willkommen beim SV Morsbach

Im SV 02/29 Morsbach e.V. sind zurzeit 14 Abteilungen mit den unterschiedlichsten Sportarten vertreten. Dem Verein stehen 3 Turnhallen, 2 Kunstrasenplätze sowie eine Tennisanlage mit 6 Spielplätzen zur Verfügung. Die Hallenstunden werden durch den Gemeindesportverband in Koordination mit der Gemeinde Morsbach an die einzelnen Abteilungen vergeben. Vorrang hat natürlich der Schulsport. Klicken Sie sich durch die Seiten der jeweiligen Sportarten. Wir wünschen Ihnen viel Spaß!

Einladung zur Mitgliederversammlung des SV Morsbach e.V.

Der SV 02/29 Morsbach e.V. lädt seine Mitglieder zur jährlichen Mitgliederversammlung 2024 am Freitag, den 12.04.2024 um 19.00 Uhr ins Bistro „Alt Morsbach“, Zur Burg 4, 51597 Morsbach ein.

Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Gedenken der Verstorbenen
3. Rechenschaftsbericht des Vorstandes für 2023
4. Bericht der Schatzmeisterin
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Kurzbericht der Abteilungen
8. Wahl eines Wahlleiters/in
9. Neuwahl 1. Vorsitzenden/ in
10. Neuwahl 2. Vorsitzenden/ in
11. Neuwahl Schatzmeister/ in
12. Neuwahl Schriftführer/ in
13. Neuwahl Beisitzer/ innen
14. Neuwahl Kassenprüfer
15. Neuwahl Datenschutzbeauftragte/n
16. Beschlussfassung zu Satzungsänderungen (§3 Vereinsjugend; §5 Abteilungen; §12 Organe; §16 Mitgliederversammlung)
17. Anträge
18. Verschiedenes
Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich bis zum 29.03.2024 beim 1. Vorsitzenden einzureichen.

Für den Vorstand des SV 02/29 Morsbach e.V.
Roland Bantel
1. Vorsitzender

Liebe Mitglieder des SV Morsbach, da wir uns beim SV Morsbach für ein Jugendschutzkonzept in Kooperation mit dem Landessportbund NRW entschieden haben, müssen wir an der aktuell gültigen Satzung des SV Morsbach (Fassung aus 2014) einige Paragraphen verändern und detaillierter auf die Installierung einer Jugendversammlung und eines Jugendvorstandes eingehen. Bei dieser Überarbeitung haben wir gleichzeitig noch Änderungen an den §3, §5, §12 und §16 vorgenommen. Diese sind im Download „Entwurf zur Satzungsänderung“ entsprechend rot markiert. Im Download der Datei „Entwurf NEUE SATZUNG“ sind die Änderungen bereits eingearbeitet und über diese neue Fassung der Satzung wird bei der Mitgliederversammlung dann abgestimmt und entschieden. Sollten Fragen im Detail bestehen, so können die Fragen gerne beim 1. Vorsitzenden Roland Bantel per Mail gestellt werden.

Der SV Morsbach erarbeitet ein Jugendschutzkonzept

„Sexuelle Belästigung, Machtmissbrauch, verbale und körperliche Übergriffe gehören zu den Schattenseiten unserer Gesellschaft. Sie können überall dort vorkommen, wo Menschen gemeinsam agieren, sich aufeinander einlassen und besonders dort, wo sie voneinander abhängig sind, also in Familien, Nachbarschaften, Schulen, Freizeiteinrichtungen, kirchlichen Gemeinschaften und auch im Sport.“ (Zitat: LSB NRW)

Der Vorstand des SV Morsbach 02/29 e.V. hat sich dazu entschlossen, in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund NRW ein eigenes Jugendschutzkonzept für unseren Verein zu erarbeiten. Ziel des Jugendschutzkonzeptes ist die Selbstverpflichtung aller Mitglieder, sich dem Kinderschutz und der Prävention sexualisierter Gewalt dauerhaft zur Aufgabe zu machen. Die Kinder- und Jugendinteressen werden über einen Jugendvorstand von Anfang an in die Beratung und Präventionsarbeit einbezogen.

Die 2. Phase der Implementierung des LSB-Jugendschutzkonzeptes ist mittlerweile gestartet. Dazu hat am 13. Januar ein Online-Seminar zum Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ mit Verantwortlichen aus den Abteilungen stattgefunden.

Nachdem die Leitungsgruppe im Vorfeld durch zahlreiche Treffen eine sehr gute Vorarbeit geleistet hat, wollen wir nun mit den einzelnen Bausteinen starten, um die Vorgaben des Qualitätsbündnis des Landessportbundes zu erfüllen. In diesen Treffen wurden großartige Ideen für unseren Verein entwickelt, über die wir gesondert informieren werden.

Ein wesentlicher Punkt auf unserem Weg ist die Gründung eines Jugendvorstandes. Dazu wollen wir eine Jugendversammlung mit möglichst allen Jugendlichen durchführen. Auf dieser Veranstaltung wird ein Jugendvorstand gewählt, der mittelfristig Aufgaben für die Sportjugend wahrnehmen soll. Teilnehmen dürfen alle, die noch nicht 27 Jahre alt sind. Der Termin für die Jugendversammlung wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Weitere Einzelheiten und Pressemitteilungen folgen. Solltet Ihr spezielle Fragen zu dem Thema haben, so könnt Ihr gerne Marion Kamieth und/oder Achim Langhein dazu anrufen. Beide können sämtliche Fragen beantworten.